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   VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03   

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https://dejure.org/2004,33373
VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03 (https://dejure.org/2004,33373)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05.03.2004 - VerfGH 108/03 (https://dejure.org/2004,33373)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05. März 2004 - VerfGH 108/03 (https://dejure.org/2004,33373)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03
    Sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - LVerfGE 11, 80 ).

    Diese Regelung soll gewährleisten, daß sich bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete Leistungen, die zur Modernisierung von Wohnraum aus öffentlichen Haushalten erbracht werden, in jedem Fall durch entsprechende Kürzungsbeträge zugunsten des Mieters auswirken (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000, a.a.O., S. 87 f. m.w.N. zum inhaltsgleichen § 2 Abs. 1 Satz 2 MGH).

    Es hat auch nicht verkannt, daß die Beschränkungen, die dem Vermieter damit im Interesse des Mieters auferlegt worden sind, nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die die gesetzliche Eigentumsbindung des Vermieters über das Maß hinaus verstärkt, das sich aus der Verpflichtung zur Weitergabe des Fördervorteils ergibt (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2000, a.a.O., S. 88).

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 108/03
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    Sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschlüsse vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14; und vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - Rn. 24 = LVerfGE 11, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Sie müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 141/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Sie müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

    Sie müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung nachvollziehen und der Zweckbestimmung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 5. März 2004 - VerfGH 108/03 - Rn. 14).
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